Kriterien
Allgemeines
Der UTF möchte jedem Menschen solidarisch helfen, der im Zusammenhang mit einer Umweltschutz-Aktion oder einer Demonstration mit juristischen Fragestellungen oder Konsequenzen konfrontiert ist.
Der Fonds übernimmt sowohl die Kosten für die rechtliche Vorbereitung von Aktionen als auch für die Beratung und Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren. Auch in anderen Rechtsgebieten, beispielsweise in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten oder im Äußerungs- und Internetrecht, können die Kosten übernommen werden. Bußgelder und Geldstrafen übernehmen wir nicht.
Die Mittelvergabe erfolgt nach den hier dargelegten Kriterien und in Abstimmung des Treuhänders mit dem unabhängigen Beratungsgremium.
Kriterien
- Umwelt- und Klimaschutz
Wir unterstützen Aktivist*innen, deren Aktionen bzw. rechtliches Vorgehen dem Umwelt- und Klimaschutz dienen. Dazu gehören auch z. B. Tierschutzaktionen.
- Friedlicher Protest
Uns ist wichtig, dass die Aktion, an der Ihr teilgenommen habt, ein in seinem Kern friedlicher Protest war, der weder Mensch noch Tier schaden wollte. Wir schauen, mit welchem Konsens Ihr in die Aktion gegangen seid. Und wir berücksichtigen maßgeblich Eure eigene Darstellung. Letztlich gehen wir davon aus, dass Aktionen der Klimagerechtigkeitsbewegung grundsätzlich der Verhinderung von Gewalt dienen.
- Rechtsstaatliche Grundsätze
Der UTF will allen engagierten Menschen solidarisch helfen, die sich auf der Grundlage unseres Rechtsstaats für mehr Umwelt- und Klimaschutz einsetzen.
Wir glauben, dass ziviler Ungehorsam Teil einer lebendigen, wehrhaften und demokratischen Auseinandersetzung ist und dazu beiträgt, Diskussionen über die aktuelle Politik und Gesetzgebung anzustoßen. Wir betrachten Art. 20a des Grundgesetzes als maßgeblich, aber nicht hinreichend umgesetzt (siehe Urteil des BVErfG). Wenn der Gesetzgeber diesem grundgesetzlichen Staatsziel nicht bzw. nur unzureichend nachkommt, ist die Zivilgesellschaft aufgefordert, die Einhaltung einzufordern. Solch ein Vorgehen ist zutiefst rechtsstaatlich verankert.
- Erfolgsaussicht bei Äußerungsrecht
Bei äußerungsrechtlichen Fällen schauen wir, ob es tatsächlich um eine unwahre oder ehrverletzende Äußerung geht, von der Ihr betroffen seid, oder ob es sich lediglich um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Wir können Euch nur unterstützen, wenn Euer beabsichtigtes Vorgehen zumindest im Ansatz Aussicht auf Erfolg verspricht.
- Kooperation und Vernetzung
Ein weiteres Anliegen ist uns die Vernetzung von Strategien des rechtlichen Vorgehens im Interesse sowohl der Aktivist*innen als auch der gesamten Klimaschutzbewegung. Wir erwarten, dass die Rechtsbeistände bereit sind, sich strategisch auszutauschen. Wir wollen erreichen, dass die Aktivist*innen bestmöglich vertreten werden und dass der Diskurs über mehr und wirksameren Klimaschutz auch vor den Gerichten ausgetragen wird.
- Ausreichende Mittel
Unsere Unterstützung steht unter dem Vorbehalt, dass wir ausreichende Mittel zur Verfügung haben. Um Euch eine Unterstützungszusage machen zu können, müssen wir abschätzen können, wieviel finanzielle Mittel Ihr braucht. Euer Rechtsbeistand sollte dies zusammen mit Euch evaluieren und uns geeignete Informationen zukommen lassen.
Solidarität
Der UTF möchte so wenig Ausschlüsse wie möglich erzeugen. Wir wollen jede*n einladen, sich bei uns zu melden – sei es für eine Diskussion, ein Kennenlernen, oder eben, um einen Antrag zu stellen. Wir wollen möglichst solidarisch unterstützen. Wir verstehen den UTF als Ergänzung zu vorhandenen Strukturen. Wenn Ihr Euch zunächst bei anderen Antirepressionsstrukturen Unterstützung holt, könnt Ihr den UTF als zusätzliches Angebot für Euch und Eure Mitaktivisti verstehen.