Weniger Spenden – geänderte Strategie
Die Spendeneingänge sind seit mehreren Monaten zurückgegangen.
Wir können deshalb nicht mehr alle beantragten Kosten übernehmen.
Um die Klimaaktivist*innen weiter solidarisch und bewegungsübergreifend unterstützen zu können, müssen wir unsere Strategie ändern.
Wir beschränken die Mittelvergabe zukünftig auf besonders relevante Verfahren.
Die genauen Regelungen erfahren Sie hier.
Antrag stellen
Als Aktivist*in brauchst Du im Vorfeld oder Nachgang zu Deinem Prostest finanzielle Unterstützung?
Als Rechtsanwält*in vertreten Sie Aktivist*innen in Verbindung mit einer Aktion und suchen eine Möglichkeit, Ihre Kosten zu decken?
Dann können wir hoffentlich weiterhelfen.
Wir bitten um einen Antrag / eine Anfrage per Mail an utf[at]posteo.de. Falls gewünscht, gesichert mit PGP-Schlüssel. (Die Daten werden bei uns anonymisiert und verschlüsselt abgelegt und ausgetauscht.)
Der Antrag ist formlos möglich. Folgende Checkliste muss bei der Antragsstellung beachtet werden:
Checkliste Antrag
Wenn Du Dir unsicher bist, ob Du für eine Unterstützung in Frage kommst, oder bestimmte Informationen noch nicht hast, zögere nicht, uns über utf[at]posteo.de zu kontaktieren.
Hinweise für Rechtsbeistände
Da unsere finanziellen Mittel beschränkt sind, bitten wir die Rechtsanwält*innen, soweit möglich solidarisch abzurechnen.
In Straf- und Bußgeldverfahren übernehmen wir die Pflichtverteidiger*innengebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für bereits erbrachte Leistungen.
In verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist zunächst ein Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) zu stellen. Wird der Antrag abgelehnt, bitten wir um Übersendung des Ablehnungsbeschlusses und einer Schätzung der RVG-Gebühren per Mail an utf[at]posteo.de.
In zivilrechtlichen Verfahren ist ebenfalls ein PKH-Antrag zu stellen. Wird der Antrag abgelehnt, bitten wir, uns den Ablehnungsbeschluss, eine Kostenschätzung des Rechtsbeistands sowie eine schriftliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und zur Relevanz des Verfahrens für die Umwelt- und Klimaschutzbewegung zuzusenden, damit wir auf dieser Grundlage über die Übernahme der Kosten entscheiden können.
Zeithonorare können in begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei außergewöhnlich hohem Aufwand, bis maximal € 200 zzgl. MwSt pro Stunde übernommen werden, wenn dies vorab beantragt, begründet und bewilligt wurde.
Fahrt- und Reisekosten der Rechtsbeistände sowie Tage- und Abwesenheitsgeld können wir nicht übernehmen.
Kostenvorschüsse können wir grundsätzlich nicht zahlen. Für zukünftig zu erbringende Leistungen können wir die Kostenübernahme nur unter dem Vorbehalt zusagen, dass bei Eingang der Rechnung für entstandene Gebühren ausreichende Mittel vorhanden sind.
Eine Zusage der Kostenübernahme gilt nur für die jeweilige Instanz. Für jede weitere Instanz muss ein neuer Antrag gestellt werden.