Kriterien

Kriterien

Allgemeines

Der UTF möchte jedem Menschen solidarisch helfen, der im Zusammenhang mit einer Umwelt- und Klimaschutz-Aktion oder einer Demonstration mit juristischen Fragestellungen oder Konsequenzen konfrontiert ist.

Der Fonds übernimmt sowohl die Kosten für die rechtliche Vorbereitung von Aktionen als auch für die Beratung und Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren nebst den Gerichtskosten. Auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und in ausgewählten, strategisch wichtigen zivilrechtlichen Verfahren können die Kosten der eigenen Anwält*innen sowie Gerichtskosten übernommen werden, soweit ausreichende Mittel vorhanden sind. Wir übernehmen weder Bußgelder und Geldstrafen noch Schadenersatzverpflichtungen und Kosten gegnerischer Anwält*innen.

Die Mittelvergabe erfolgt nach den folgenden Kriterien und in Abstimmung des Treuhänders mit dem unabhängigen Beratungsgremium.

Kriterien

  • Umwelt- und Klimaschutz
    Wir unterstützen Aktivist*innen, deren Aktionen bzw. rechtliches Vorgehen dem Umwelt- und Klimaschutz dienen.
  • Friedlicher Protest
    Uns ist wichtig, dass es sich bei der Aktion um einen in seinem Kern friedlichen Protest handelt, der weder Mensch noch Tier schaden will. Wir schauen, welcher Konsens der Aktion zugrunde lag, und berücksichtigen maßgeblich auch die eigene Darstellung der Aktivist*innen. Letztlich gehen wir davon aus, dass Aktionen der Klimagerechtigkeitsbewegung grundsätzlich der Verhinderung von Gewalt dienen.
  • Rechtsstaatliche Grundsätze
    Der UTF will allen engagierten Menschen solidarisch helfen, die sich auf der Grundlage unseres Rechtsstaats für mehr Umwelt- und Klimaschutz einsetzen.

    Wir gehen davon aus, dass ziviler Ungehorsam Teil einer lebendigen, wehrhaften und demokratischen Auseinandersetzung ist und dazu beiträgt, Diskussionen über die aktuelle Politik und Gesetzgebung anzustoßen. Wir betrachten Art. 20a des Grundgesetzes als maßgeblich, aber nicht hinreichend umgesetzt (siehe Urteil des BVErfG). Wenn der Gesetzgeber diesem grundgesetzlichen Staatsziel nicht bzw. nur unzureichend nachkommt, ist die Zivilgesellschaft aufgefordert, die Einhaltung einzufordern. Solch ein Vorgehen ist zutiefst rechtsstaatlich verankert.
  • Kooperation und Vernetzung
    Ein weiteres Anliegen ist uns die Vernetzung von Strategien des rechtlichen Vorgehens im Interesse sowohl der Aktivist*innen als auch der gesamten Klimaschutzbewegung. Wir erwarten, dass die Rechtsbeistände bereit sind, sich strategisch auszutauschen. Wir wollen erreichen, dass die Aktivist*innen bestmöglich vertreten werden und dass der Diskurs über mehr und wirksameren Klimaschutz auch vor den Gerichten ausgetragen wird.
  • Ausreichende Mittel
    Unsere Unterstützung steht unter dem Vorbehalt, dass wir ausreichende Mittel zur Verfügung haben. Die Rechtsbeistände werden gebeten, solidarisch abzurechnen, soweit dies möglich ist.