Antrag auf Unterstützung / Kontakt für Aktivist*innen
Du erreichst uns unter:
Mail: utf[at]posteo.de (PGP-Schlüssel hier herunterladen)
Telefon: 030 – 439 70 14 50
Per Post:
Umwelt-Treuhandfonds
Postfach 21273
10124 Berlin
Checkliste Antragsstellung als pdf
Neben unseren Hinweisen weiter unten stellen wir Euch hier eine kurze Checkliste zur Verfügung, damit Euer Antrag direkt vollständig ist und zügiger bearbeitet werden kann. Die Checkliste hilft Euch, wenn Ihr selbst einen Antrag stellt oder Euer Rechtsbeistand eine kurze Übersicht braucht.
Weitere Hinweise:
Sende uns einen möglichst verschlüsselten schriftlichen Antrag mit einer Darstellung Deines Falles und einer Begründung, warum wir Dich unterstützen sollen und inwiefern Dein Fall unsere Kriterien erfüllt. Um eine Entscheidung treffen zu können, brauchen wir auch Eckdaten zum Verfahrensstand und gegebenenfalls zum Streitwert. Wenn es einen Aktionskonsens für die Aktion gab, lege diesen bitte dem Antrag bei.
Bitte beachte unsere kurze Anleitung zur geordneten Dokumenten-Übermittlung.
Wenn Du Dir unsicher bist, ob Du für eine Unterstützung in Frage kommst, oder bestimmte Informationen noch nicht hast, zögere nicht, uns anzurufen oder eine kurze E-Mail zu schreiben.
Folgende Punkte wollen wir Euch mit auf den Weg geben und sind idealerweise Teil Eures Antrags:
Was wird Euch vorgeworfen und was ist passiert?
Wie ist der Stand des Verfahrens?
Habt Ihr schon andere Hilfestrukturen oder Solidaritätsfonds kontaktiert? Verschiedene Strukturen können verschiedene Kosten übernehmen, weswegen eine Koordination hier hilfreich sein kann.
Habt Ihr schon einen Rechtsbeistand? Braucht Ihr einen?
Wie sollen wir Euch ansprechen (Pronomen, Pseudonym)?
Eine Personalienverweigerung oder eine anonyme Kommunikation mit uns sind für uns kein Grund, Euch nicht zu unterstützen.
Wir empfehlen dringend, dass Ihr Euch juristischen Expert*innen-Rat einholt. Einfach nur die Strafe zu zahlen, bringt den Diskurs nicht voran und kann Präzedenzfälle schaffen, auf die sich Gerichte möglicherweise zukünftig berufen.
Wir empfehlen grundsätzlich, dass Ihr gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Aussage macht. Eine schnelle und spontane Aussage ist riskant und hilft selten. Einzelheiten hierzu könnt Ihr beispielsweise auf der Webseite der Roten Hilfe nachlesen. Erst mit Eurem Rechtsbeistand solltet Ihr entscheiden, wie Ihr Euch im weiteren Verfahren verhaltet. Wir machen eine Aussageverweigerung aber nicht zur Bedingung für eine Unterstützungszusage.
Wir übernehmen die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. außergewöhnlich hoher Aufwand) kann ein Zeithonorar von bis zu € 200,00 pro Stunde übernommen werden, wenn dies vorab beantragt und bewilligt wurde. Pflichtverteidiger- sowie Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostengebühren müssen, wenn möglich, in Anspruch genommen werden.
Wenn Deine mit dem Fall verbundene Reisekosten nicht anderweitig abgedeckt werden können, können diese Teil Deines Antrags sein.